Ausbildungskostenentschädigung: Nachwuchsarbeit wird belohnt

Ab dem 01. Januar 2023 gilt, dass ein abgebender Verein für Spieler*innen im Alter nach Vollendung des 13. Lebensjahres bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres eine Ausbildungskostenentschädigung von bis zu maximal 1500 Euro pro Spieler*in und Saison vom aufnehmenden Verein verlangen kann.

Das Erklärvideo zur „Richtlinie zur Ausbildungskostenentschädigung“ erklärt auf anschauliche Art und Weise, was mit der gemeinsamen Richtlinie des deutschen Handballs erreicht werden soll und wie die wertvolle Nachwuchsarbeit der Vereine künftig entlohnt wird. Ziel ist es, neben den sportlichen Aspekten auch einen finanziellen Anreiz zu schaffen, um möglichst viele Vereine von der Kreisliga bis zur Bundesliga weiter zu einer intensiven Nachwuchsausbildung zu bewegen.

Alle Informationen über die „Richtlinie zur Ausbildungskostenentschädigung“, welche im Bundesrat des DHB von den Landesverbänden sowie HBL und HBF bereits im Mai dieses Jahres verabschiedet wurde, finden Sie hier.